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Warum brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten? Seit dem 01.09.2009 benötigen Unternehmen mit mehr als neun (9) Mitarbeitern, die computergestützt mit personenbezogenen Daten arbeiten, gemäß § 4f BDSG einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten. Um die hohen Kosten für eine Datenschutzschulung und den hohen Zeitaufwand der Entwicklung und Umsetzung eines Datenschutzkonzeptes zu sparen, bieten wir den Dienst als externen Datenschutzbeauftragen an. Als Privatperson brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Wenn Sie aber trotzdem private Fragen bezüglich dem Datenschutz haben, beraten wir Sie da gerne.
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02364 9658720 
Warum bekomme ich Post von der Firma XY?